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   VG Aachen, 19.08.2008 - 3 K 1887/05   

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VG Aachen, 19.08.2008 - 3 K 1887/05 (https://dejure.org/2008,13591)
VG Aachen, Entscheidung vom 19.08.2008 - 3 K 1887/05 (https://dejure.org/2008,13591)
VG Aachen, Entscheidung vom 19. August 2008 - 3 K 1887/05 (https://dejure.org/2008,13591)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Aachen, 11.07.2005 - 8 L 435/05

    Verwaltungsgericht setzt sofortige Vollziehung der Ausweisungsverfügung gegen den

    Auszug aus VG Aachen, 19.08.2008 - 3 K 1887/05
    Mit Beschluss vom 11. Juli 2005 - 8 L 435/05 - hat die 8. Kammer des angerufenen Gerichts die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Ausweisung für die Dauer des Widerspruchsverfahrens wiederhergestellt und im Übrigen den Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes abgelehnt.

    vgl. zum Vorstehenden bereits VG Aachen, Beschluss im zugehörigen Eilverfahren vom 11. Juli 2005 - 8 L 435/05 -.

    vgl. VG Aachen, Beschluss im zugehörigen Eilverfahren vom 11. Juli 2005 - 8 L 435/05 -.

  • VG Aachen, 10.07.2008 - 8 L 178/08

    Vorläufiger Abschiebungsschutz für die Ehefrau des ehemaligen Vorsitzenden des

    Auszug aus VG Aachen, 19.08.2008 - 3 K 1887/05
    Mit Beschluss vom 10. Juli 2008 - 8 L 178/08 - hat die 8. Kammer des angerufenen Gerichts die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen - 8 K 283/08 - geführten Klage der Ehefrau des Klägers gegen die ihr gegenüber ergangene Ordnungsverfügung vom 21. Januar 2008 (Ausweisung, Versagung des Aufenthaltstitels, Abschiebungsandrohung) angeordnet.

    Ferner kommt hinzu, dass der aufenthaltsrechtliche Status der Ehefrau nach Maßgabe der gegen sie ergangenen aufenthaltsbeendenden Maßnahmen und der Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes durch Eilbeschluss vom 10. Juli 2008 - 8 L 178/08 - noch der Klärung im Hauptsacheverfahren bedarf, weil die betreffende Ordnungsverfügung weder als offensichtlich rechtmäßig noch als offensichtlich rechtswidrig anzusehen ist.

  • BVerwG, 03.12.2004 - 6 A 10.02

    Vereinsverbot; Beeinträchtigung des Gedankens der Völkerverständigung; mittelbare

    Auszug aus VG Aachen, 19.08.2008 - 3 K 1887/05
    Mit Urteil vom 3. Dezember 2004 - 6 A 10.02 - wies das Bundesverwaltungsgericht die Klage gegen das Vereinsverbot rechtskräftig ab und führte zur Begründung aus, dass der Al-Aqsa-Verein sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 des Vereinsgesetzes i.V.m. Art. 9 Abs. 2 des Grundgesetzes richte.

    vgl. zu den Einzelheiten: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Urteil vom 3. Dezember 2004 - 6 A 10.02 - NVwZ 2005, 1437 ff.

  • BVerwG, 16.07.2003 - 6 VR 10.02

    Verbotenem Verein AL-AQSA vorläufiger Rechtsschutz gewährt

    Auszug aus VG Aachen, 19.08.2008 - 3 K 1887/05
    Auf einen vom Kläger für den Verein Al-Aqsa erhoben Eilantrag setzte das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 16. Juli 2003 - 6 VR 10.02 - das Vereinsverbot gegen Al-Aqsa e.V. vorläufig mit der Maßgabe aus, dass der Verein bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens den Umgang mit Spendengeldern entsprechend zu dokumentieren habe.

    Der vom Kläger hervorgehobene Umstand, dass der Verein seine Tätigkeit nach der Verbotsverfügung im August 2002 eingestellt und darauf verzichtet hat, die Vereinstätigkeit unter den Auflagen fortzuführen, die das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 16. Juli 2003 - 6 VR 10.02 - zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes angeordnet hat, besagt daher nichts für einen Gesinnungswandel des Klägers.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2006 - 18 B 120/06

    Fiktionswirkung Fortbestandsfiktion Geltungsdauer Aufenthaltstitel

    Auszug aus VG Aachen, 19.08.2008 - 3 K 1887/05
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23. März 2006 - 18 B 120/06 - .
  • BVerwG, 15.01.1997 - 1 B 256.96

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Auslegung der Worte "in der Regel"

    Auszug aus VG Aachen, 19.08.2008 - 3 K 1887/05
    Der Umstand, dass ein Ausländer in einer familiären Lebensgemeinschaft lebt, und die damit typischerweise einhergehenden Bindungen begründen für sich genommen keine Abweichung von der Regel des § 54 AufenthG, so schon BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 1997 - 1 B 256/96 -, Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 12.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2005 - 19 B 1230/05
    Auszug aus VG Aachen, 19.08.2008 - 3 K 1887/05
    Die Beschwerde gegen die Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes hat das Oberverwaltungsgericht NRW mit Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 19 B 1230/05 - unter Hinweis auf den (seinerzeit) unbekannten Aufenthalt des Klägers als unzulässig verworfen.
  • VG Aachen, 13.12.2010 - 8 K 283/08

    Der Verein "Al-Aqsa e.V." ist auf der von der Europäischen Union geführten Liste

    Seine Klage gegen die Ausweisung blieb erfolglos (Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 19. August 2008 - 3 K 1887/05 - und Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein - Westfalen vom 30. September 2010 - Az 18 A 2455/08 -).

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge - auch des Verfahrens des Ehemannes der Klägerin (3 K 1887/05) - verwiesen.

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